Allgemeine Vertragsbedingungen

§1 Allgemeines

(1) Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs- Liefer- und Reparaturbedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten für Verträge zwischen Munsch & Hannappel Energiesysteme Inhaber Thomas Sturm, vertreten durch Herrn Thomas Sturm, Benzstraße 6, 56414 Meudt (im Folgenden kurz Munsch & Hannappel Energiesysteme, Inh. Thomas Sturm) und ihren Auftragnehmern (Verbraucher und Unternehmer).

(2) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Auftragnehmers werden nicht anerkannt.

(3) Vertragsgrundlage ist mit Anerkennung der AGB immer die neuste Verfassung der VOB/B.


§ 2 Vertragsabschluss

(1) Mit der Bestellung der Ware/Leistung erklärt der Besteller verbindlich, die bestellte Ware/Leistung erwerben zu wollen. Die Annahme erfolgt durch Übersendung der von uns zugesandten Auftragsbestätigung, die vom Besteller zu unterzeichnen und an die Firma Munsch & Hannappel Energiesysteme Inh. Thomas Sturm zurückzusenden ist oder durch die Erbringung der Lieferung/Leistung

(2) Wir binden uns an unsere Angebote 6 Wochen. Änderungen bedürfen der Schriftform.

(3) Wir weisen darauf hin, dass sämtliche Forderungen bei der VHV Allgemeine Versicherung AG Hannover warenkreditversichert sind. In dieser Zeit erfolgt seitens der Versicherung oder durch die Firma Munsch & Hannappel Energiesysteme Inh. Thomas Sturm eine Bonitätsprüfung oder Speicherung der Daten.

(4) Offensichtliche Kalkulationsfehler verpflichten uns nicht zur Lieferung/Leistung.


§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Soweit nicht anders vereinbart oder auf der Rechnung ausgewiesen, sind Zahlungen nach 14 Kalendertagen fällig.

(3) Ist der Kunde mit einer Zahlung im Verzug, ist die Firma Munsch & Hannappel Energiesysteme Inh. Thomas Sturm unbeschadet weitergehender Schadensersatzansprüche berechtigt, die vertraglich vereinbarte Lieferung und Leistung zu verweigern. Sollten durch die Neuaufnahme der Lieferung und Leistung etwaige zusätzliche Kosten entstehen, wird die Firma Munsch & Hannappel Energiesysteme Inh. Thomas Sturm diese Zusatzkosten unverzüglich dem Kunden mitteilen. Erst nach Zahlung der Zusatzkosten führt die Firma Munsch & Hannappel Energiesysteme Inh. Thomas Sturm die Lieferung und Leistung fort.

(4) Aufrechnungs- bzw. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtkräftig festgestellt, unbestritten und von die Firma Munsch & Hannappel Energiesysteme Inh. Thomas Sturm anerkannt sind.
(5) Ein Skontoabzug bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Dieser ist nur zulässig und abzugsfähig, wenn alle Zahlungen innerhalb der vereinbarten Skontofrist bei die Firma Munsch & Hannappel Energiesysteme Inh. Thomas Sturm eingegangen sind.


§ 4 Abnahme

(1) Verlangt der Auftragnehmer nach Fertigstellung die Abnahme der Lieferung und Leistung, so hat der Auftraggeber eine Abnahme binnen 12 Werktagen durchzuführen.

(2) Eine förmliche Abnahme hat dann stattzufinden, wenn eine Vertragspartei diese verlangt.

(3) Wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung als abgenommen mit Ablauf von 12 Werktagen nach schriftlicher Mitteilung über die Fertigstellung der Leistung.

(4) Wird keine Abnahme verlangt und hat der Auftragnehmer einen Teil in Nutzung genommen, gilt die Abnahme nach 6 Werktagen nach dem Beginn der Nutzung als erfolgt.

(5) Die Abnahme erfolgt gemäß § 12 VOB/B. Sie gilt in jedem Fall als erfolgt, wenn der Besteller die von der Firma Munsch & Hannappel Energiesysteme Inh. Thomas Sturm gelieferte Anlage in Betrieb nimmt.


§ 5 Eigentumsvorbehalt

(1) Von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

(2) Der Besteller ist befugt, unsere Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiter zu veräußern. Sämtliche hieraus entstehende Forderungen gegen Dritte tritt der Besteller hiermit im Voraus an uns ab und zwar in Höhe der jeweiligen zwischen der Firma Munsch & Hannappel Energiesysteme Inh. Thomas Sturm und dem Besteller vereinbarten Leistungserbringung zzgl. Mehrwertsteuer. Die vorstehende Abtretung zur Sicherung unserer Forderung umfasst auch solche Forderungen, die der Besteller gegen einen Dritten in Folge einer Verbindung unserer Vorbehaltsware mit einem Grundstück erwirbt.

(3) Ungeachtet dieser Abtretung bleibt der Besteller weiterhin zur Einziehung der Forderungen berechtigt, solange er sich vertragsgemäß verhält, das heißt insbesondere solange er fällige Rechnungen der Firma Munsch & Hannappel Energiesysteme Inh. Thomas Sturm fristgerecht bezahlt. Auf unser besonderes Verlangen macht der Besteller den betreffenden Drittschuldnern Mitteilung von der Abtretung an uns. Der Besteller sichert zu, dass die vorgenannte Forderung nicht bereits anderweitig abgetreten ist.


§ 6 Aufrechnungsverbot

(1) Der Arbeitnehmer ist nicht befugt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des Arbeitgebers aufzurechnen. Gegen Vergütungsansprüche des Arbeitnehmers kann mit Rückzahlungsforderungen aufgerechnet werden. Die im Falle der Rückzahlung zu Unrecht entrichteten Sozialversicherungsbeiträge können ebenfalls verrechnet werden.

(2) Gegenüber Ansprüchen der Firma Munsch & Hannappel Energiesysteme Inh. Thomas Sturm ist die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten, Leistungsverwaltungsrechten und Aufrechnung, soweit rechtlich zulässig, ausgeschlossen.


§ 7 Sonstiges

(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.

(2) Sollten einzelne Regelungen dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen oder des Vertrags ungültig sein, wird dadurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt.